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   VGH Baden-Württemberg, 27.11.2019 - 6 S 2384/19   

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VGH Baden-Württemberg, 27.11.2019 - 6 S 2384/19 (https://dejure.org/2019,43808)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.11.2019 - 6 S 2384/19 (https://dejure.org/2019,43808)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. November 2019 - 6 S 2384/19 (https://dejure.org/2019,43808)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • vdai.de PDF

    Die einen Härtefall begründenden Umstände müssen nach Maßgabe des § 51 Abs. 5 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 LGlüG bis spätestens 18.11.2011 vorgelegen haben.

  • Justiz Baden-Württemberg

    Härtefall begründenden Umstände nach Maßgabe des GlSpielG BW § 51 Abs 2 S 1, Abs 4 S 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Spielhalle; Vertrauensschutz; Stufenverhältnis; Härtefallklausel

  • rechtsportal.de

    GlüG BW § 51 Abs. 5; GlüG BW § 51 Abs. 4
    Zeitpunkt für die Vorlage der Voraussetzungen für das Bestehen von Härtefallregelungen im Glücksspielrecht; Vertrauensschutz im Glücksspielrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2020, 250
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.11.2019 - 6 S 2384/19
    Soweit er die Schwierigkeit des Falls darin entdeckt, dass das Gericht auf bestimmte tatsächliche Aspekte nicht eingegangen ist oder notwendige Rechtsfragen nicht oder unzutreffend beantwortet hat, hat er diese Gesichtspunkte in nachvollziehbarer Weise darzustellen und ihren Schwierigkeitsgrad plausibel zu machen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.09.2018 - 6 S 854/18 -, n.v.).

    Dies ist bereits dann ausreichend dargelegt, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.01.2004 - 9 S 1343/03 -, NVwZ-RR 2004, 416; Beschluss vom 17.03.2004 - 9 S 2492/03 -, n.v.; Beschluss vom 12.09.2019 - 6 S 166/19 -, n.v.), wobei alle tragenden Begründungsteile angegriffen werden müssen, wenn die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf mehrere jeweils selbständig tragende Erwägungen gestützt ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 14.06.2018 - 6 S 304/18

    Drittschutz bei Erteilung einer Härtefallbefreiung an einen Spielhallenbetreiber

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.11.2019 - 6 S 2384/19
    Ungeachtet dessen hat der Senat wiederholt entschieden, dass Eingriffe in die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit (Art. 56, 57 AEUV) jedenfalls aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt wären und Bedenken im Hinblick auf das unionsrechtliche Kohärenzgebot nicht angezeigt sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.07.2019 - 6 S 1354/18 -, juris Rn. 27 m.w.N.; Beschluss vom 14.06.2018 - 6 S 304/18 -, juris Rn. 13 ff.; Urteil vom 26.10.2017 - 6 S 1924/15 -, n.v. S. 12 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.2019 - 6 S 1354/18

    Zum Trennungsgebot bei der Vermittlung von Sportwetten, das von dem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.11.2019 - 6 S 2384/19
    Ungeachtet dessen hat der Senat wiederholt entschieden, dass Eingriffe in die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit (Art. 56, 57 AEUV) jedenfalls aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt wären und Bedenken im Hinblick auf das unionsrechtliche Kohärenzgebot nicht angezeigt sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.07.2019 - 6 S 1354/18 -, juris Rn. 27 m.w.N.; Beschluss vom 14.06.2018 - 6 S 304/18 -, juris Rn. 13 ff.; Urteil vom 26.10.2017 - 6 S 1924/15 -, n.v. S. 12 m.w.N.).
  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.11.2019 - 6 S 2384/19
    Dabei sind nach § 51 Abs. 5 Satz 1 Hs. 2 LGlüG der Zeitpunkt der Erteilung der Erlaubnis nach § 33i GewO sowie der Schutzzweck des Landesglücksspielgesetzes zu berücksichtigen, zumal der Grundsatz des Vertrauensschutzes weder im Hinblick auf die vorherige Rechtslage noch auf vorhandene Betriebserlaubnisse nach § 33i GewO ein uneingeschränktes Recht auf Amortisierung getätigter Investitionen verleiht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 -, juris Rn. 189 m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.04.2017 - 6 S 1765/15 -, juris Rn. 41; siehe auch LT-Drs. 15/2431 S. 54).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.01.2016 - 6 S 475/15

    Abwehrrecht des Nachbarn gegen Gaststättenerlaubnis bei Verstoß gegen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.11.2019 - 6 S 2384/19
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts eine fallübergreifende, bisher noch nicht rechtsgrundsätzlich geklärte Rechts- oder Tatsachenfrage von Bedeutung ist, die auch für die Entscheidung in einem Berufungsverfahren erheblich wäre und deren Klärung im Interesse der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung geboten erscheint (vgl. BVerwG, Beschluss vom 02.01.1961 - 8 B 78.61 -, BVerwGE 13, 90; Urteil vom 31.07.1984 - 9 C 46.84 -, BVerwGE 70, 24; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.01.2016 - 6 S 475/15 -, juris Rn. 14).
  • EuGH, 14.11.2013 - C-221/12

    Belgacom - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 49 AEUV - Niederlassungsfreiheit -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.11.2019 - 6 S 2384/19
    Denn der Europäische Gerichtshof hat die Anwendbarkeit der "Grundregeln des AEU-Vertrags, das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit und den Gleichbehandlungsgrundsatz sowie die sich daraus ergebende Transparenzpflicht", nur für den Fall bejaht, dass "ein sicheres grenzüberschreitendes Interesse" besteht (vgl. EuGH, Urteil vom 14.11.2013 - C-221/12 -, juris Rn. 28 f.).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.11.2019 - 6 S 2384/19
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts eine fallübergreifende, bisher noch nicht rechtsgrundsätzlich geklärte Rechts- oder Tatsachenfrage von Bedeutung ist, die auch für die Entscheidung in einem Berufungsverfahren erheblich wäre und deren Klärung im Interesse der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung geboten erscheint (vgl. BVerwG, Beschluss vom 02.01.1961 - 8 B 78.61 -, BVerwGE 13, 90; Urteil vom 31.07.1984 - 9 C 46.84 -, BVerwGE 70, 24; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.01.2016 - 6 S 475/15 -, juris Rn. 14).
  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.11.2019 - 6 S 2384/19
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts eine fallübergreifende, bisher noch nicht rechtsgrundsätzlich geklärte Rechts- oder Tatsachenfrage von Bedeutung ist, die auch für die Entscheidung in einem Berufungsverfahren erheblich wäre und deren Klärung im Interesse der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung geboten erscheint (vgl. BVerwG, Beschluss vom 02.01.1961 - 8 B 78.61 -, BVerwGE 13, 90; Urteil vom 31.07.1984 - 9 C 46.84 -, BVerwGE 70, 24; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.01.2016 - 6 S 475/15 -, juris Rn. 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2018 - 6 S 2250/17

    Nebeneinander von Bestandsspielhallen mit und ohne Härtefallbefreiung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.11.2019 - 6 S 2384/19
    Demzufolge soll die sog. Härtefallklausel des § 51 Abs. 5 Satz 1 LGlüG, die es der zuständigen Behörde ermöglicht, zur Vermeidung unbilliger Härten (nur) in den Fällen des § 51 Abs. 4 Satz 1 LGlüG befristet für einen angemessenen Zeitraum auf Antrag von der Einhaltung der Anforderungen des § 42 Abs. 1 und 2 LGlüG zu befreien, lediglich den unbilligen Härten entgegenwirken, die von der in § 51 Abs. 4 Satz 1 LGlüG normierten Übergangsfrist 30.06.2017 nicht erfasst werden können (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.04.2018 - 6 S 2250/17 -, juris Rn. 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2017 - 6 S 1765/15

    Abstand zwischen zwei Spielhallen nach GlSpielG BW

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.11.2019 - 6 S 2384/19
    Dabei sind nach § 51 Abs. 5 Satz 1 Hs. 2 LGlüG der Zeitpunkt der Erteilung der Erlaubnis nach § 33i GewO sowie der Schutzzweck des Landesglücksspielgesetzes zu berücksichtigen, zumal der Grundsatz des Vertrauensschutzes weder im Hinblick auf die vorherige Rechtslage noch auf vorhandene Betriebserlaubnisse nach § 33i GewO ein uneingeschränktes Recht auf Amortisierung getätigter Investitionen verleiht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 -, juris Rn. 189 m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.04.2017 - 6 S 1765/15 -, juris Rn. 41; siehe auch LT-Drs. 15/2431 S. 54).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.2004 - 9 S 1343/03

    Zur Zulässigkeit einer unangemeldeten Kontrolle in einer Apotheke im Rahmen der

  • VGH Baden-Württemberg, 07.06.2017 - 4 S 249/17

    Vorzeitige Beendigung der Elternzeit; Zustimmung des Dienstherren

  • OVG Niedersachsen, 15.03.2018 - 4 LA 231/16

    Anrechnung; Antrag; Ausbildungsförderung; selbständig tragende Begründung;

  • VG Karlsruhe, 01.10.2021 - 1 K 2308/21

    Gewährung effektiven Rechtsschutzes bis zur Entscheidung durch die

    Die fünfjährige Übergangsfrist sollte die wirtschaftlichen Einbußen der Spielhallenbetreiber abmildern, indem sie ihnen ermöglicht, sich auf die geänderte Rechtslage einzustellen und neue Geschäftsmodelle zu entwickeln (VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 16.04.2018 - 6 S 2250/17 -, juris Rn. 9 und vom 27.11.2019 - 6 S 2384/19 -, juris Rn. 7 ff.).

    Die fünfjährige Übergangsfrist trägt jedoch dem Interesse der Betreiber, eine Amortisierung der in die Spielhallen getätigten Investitionen zu erreichen und dabei einen angemessenen Gewinn zu erwirtschaften, grundsätzlich ausreichend Rechnung (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 27.11.2019 - 6 S 2384/19 -, juris Rn. 7 ff.; Sächs. OVG, Beschluss vom 15.10.2019 - 3 B 369/18 -, juris Rn. 23; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.03.2020 - 4 B 362/19 -, juris Rn. 42; VG des Saarlandes, Beschluss vom 25.10.2018 - 1 L 1122/18 -, juris Rn. 47).

    Denn jedenfalls nach Veröffentlichung des Entwurfs des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrages in der entsprechenden Landtagsdrucksache in Baden-Württemberg am 18.11.2011 konnte auf den Fortbestand des § 33i GewO nicht mehr vertraut werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 -, juris Rn. 203; StGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.06.2014 - 15/13 -, juris Rn. 461; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 27.11.2019 - 6 S 2384/19 -, juris Rn. 7).

    Denn dem Erlaubnisantrag sind nach § 51 Abs. 5 Satz 3 LGlüG sämtliche für die Entscheidung erforderlichen Unterlagen und Nachweise beizufügen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 27.11.2019 - 6 S 2384/19 -, juris Rn. 24; VG Stuttgart, Urteil vom 12.05.2020 - 18 K 10575/18 -, juris Rn. 31 und vom 14.07.2020 - 18 K 11422/18 -, juris Rn. 41; VG Sigmaringen, Urteil vom 20.10.2020 - 3 K 2934/20 -, juris Rn. 79).

    Darüber hinaus verleiht der Grundsatz des Vertrauensschutzes weder im Hinblick auf die vorherige Rechtslage noch auf vorhandene Betriebserlaubnisse nach § 33i GewO ein uneingeschränktes Recht auf Amortisierung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 -, juris Rn. 189 m. w. N.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.04.2017 - 6 S 1765/15 -, juris Rn. 41 und Beschluss vom 27.11.2019 - 6 S 2384/19 -, juris Rn. 9; siehe auch LT-Drs. 15/2431 S. 54), sodass von der Antragstellerin etwaige finanzielle Einbußen hinzunehmen sind.

  • VG Sigmaringen, 20.10.2020 - 3 K 2934/20

    Verfassungsmäßigkeit der Vergabe spielhallenrechtlicher Erlaubnisse;

    Dies wird von dem Kläger übersehen, der sinngemäß bereits ein "potentielles Interesse" als ausreichend erachtet und in Anlehnung an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs die Begrifflichkeit des "sicheren grenzüberschreitenden Interesses" näher umschreibt (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. November 2019 - 6 S 2384/19, juris Rn. 27 f.).

    Dass die getroffenen Regelungen dieses Ermessen vorliegend überschreiten, kann nicht erkannt werden (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. November 2019 - 6 S 2384/19, juris Rn. 28).

    Denn jedenfalls nach Veröffentlichung des Entwurfs des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrages in der entsprechenden Landtagsdrucksache in Baden-Württemberg am 18. November 2011 konnte auf den Fortbestand des § 33i GewO nicht mehr vertraut werden (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. November 2019 - 6 S 2384/19, juris Rn. 7; Staatsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Juni 2014 - 15/13, juris Rn. 461).

    Denn dem nach § 51 Abs. 4 Satz 3 LGlüG bis zum 29. Februar 2016 zu stellenden Erlaubnisantrag sind nach § 51 Abs. 5 Satz 3 LGlüG sämtliche für die Entscheidung erforderlichen Unterlagen und Nachweise beizufügen (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. November 2019 - 6 S 2384/19, juris Rn. 24).

    Demzufolge soll die sog. Härtefallklausel des § 51 Abs. 5 Satz 1 LGlüG, die es der zuständigen Behörde ermöglicht, zur Vermeidung unbilliger Härten (nur) in den Fällen des § 51 Abs. 4 Satz 1 LGlüG befristet für einen angemessenen Zeitraum auf Antrag von der Einhaltung der Anforderungen des § 42 Abs. 1 und 2 LGlüG zu befreien, lediglich den unbilligen Härten entgegenwirken, die von der in § 51 Abs. 4 Satz 1 LGlüG normierten Übergangsfrist 30. Juni 2017 nicht erfasst werden können (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. April 2018 - 6 S 2250/17, juris Rn. 9; Beschluss vom 27. November 2019 - 6 S 2384/19, juris Rn. 7).

  • VG Stuttgart, 14.07.2020 - 18 K 11422/18

    Glücksspielrechtliches Verbundverbot; Ermessensbetätigung bei der Festlegung

    Das Verbundverbot in § 42 Abs. 2 LGlüG ist auch verfassungsgemäß und unionsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. StGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.06.2014, a.a.O. Rn. 307 und 321; BVerfG, Beschl. v. 07.03.2017, a.a.O. Rn. 96; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.04.2017 - 6 S 1765/15 -, juris Rn. 30, Beschl. v. 16.04.2018 - 6 S 2250/17 -, juris Rn. 6, und. v. 27.11.2019 - 6 S 2384/19 -, juris Rn. 28; OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 29.06.2020 - 4 B 665/19 -, juris Rn. 31 ff.).

    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg erklärte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch für das Landesglücksspielgesetz für anwendbar (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.04.2017, a.a.O. Rn 30) und stellte wiederholt fest, dass keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit und Unionsrechtskonformität des Landesglücksspielgesetzes bestünden (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.11.2019, a.a.O. Rn. 28 m.w.N., Beschl. v. 16.04.2018, a.a.O. Rn. 6; Urt. v. 03.05.2017 - 6 S 306/16 -, juris Rn. 30 ff.).

    Denn jedenfalls nach Veröffentlichung des Entwurfs des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrags in der entsprechenden Landtagsdrucksache in Baden-Württemberg am 18.11.2011 konnte auf den Fortbestand des § 33i GewO nicht mehr vertraut werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.11.2019, a.a.O. Rn. 7).

    Denn dem nach § 51 Abs. 4 Satz 3 LGlüG bis zum 29.02.2016 zu stellenden Erlaubnisantrag sind nach § 51 Abs. 5 Satz 3 LGlüG sämtliche für die Entscheidung erforderlichen Unterlagen und Nachweise beizufügen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.11.2019, a.a.O. Rn. 24).

    Der Grundsatz des Vertrauensschutzes verleiht jedoch weder im Hinblick auf die vor der Geltung des Landesglücksspielgesetzes geltenden Rechtslage noch auf vorhandene Betriebserlaubnisse nach § 33i GewO ein uneingeschränktes Recht auf Amortisierung getätigter Investitionen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.11.2019, a.a.O. Rn. 9 m.w.N.).

  • VG Stuttgart, 14.09.2021 - 18 K 3812/21

    Befristung der Spielhallenerlaubnis

    Dabei muss nicht entschieden werden, ob es im Fall des Antragstellers bereits am Vorliegen eines die unionsrechtlichen Grundfreiheiten eröffnenden grenzüberschreitenden Sachverhalts fehlt (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.11.2019 - 6 S 2384/19 -, juris Rn. 27).

    Denn ungeachtet dessen ist in der ober- und höchstgerichtlichen Rechtsprechung geklärt, dass das Erlaubniserfordernis, die Abstandsgebote und die Verbundverbote für Spielhallen nach dem Glücksspielstaatsvertrag unionsrechtlich zulässige, insbesondere auch im Lichte der konkreten Anwendungsmodalitäten kohärente, Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs im Glücksspielbereich darstellen (vgl. StGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.06.2014, a.a.O. Rn. 341 ff.; BVerwG, Urt. v. 16.12.2016 - 8 C 6.15 -, juris Rn. 83 ff.; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.11.2019, a.a.O. Rn. 28 m.w.N.).

    Denn jedenfalls nach Veröffentlichung des Entwurfs des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrages in der entsprechenden Landtagsdrucksache in Baden-Württemberg am 18.11.2011 konnte auf den Fortbestand des § 33i GewO nicht mehr vertraut werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.11.2019, a.a.O. Rn. 7).

    Der Grundsatz des Vertrauensschutzes verleiht jedoch weder im Hinblick auf die vor der Geltung des Landesglücksspielgesetzes geltende Rechtslage noch auf vorhandene Betriebserlaubnisse nach § 33i GewO ein uneingeschränktes Recht auf Amortisierung getätigter Investitionen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.11.2019, a.a.O. Rn. 9 m.w.N.; BayVGH, Beschl. v. 14.06.2021, a.a.O. Rn. 20).

  • VG Stuttgart, 06.10.2021 - 18 K 3378/21

    Spielhalle; Glücksspielrechtliche Erlaubnis; Duldung; Abstandsgebot;

    Dabei muss nicht entschieden werden, ob es im Fall des Antragstellers bereits am Vorliegen eines die unionsrechtlichen Grundfreiheiten eröffnenden grenzüberschreitenden Sachverhalts fehlt (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.11.2019 - 6 S 2384/19 -, juris Rn. 27).

    Denn ungeachtet dessen ist in der ober- und höchstgerichtlichen Rechtsprechung geklärt, dass das Erlaubniserfordernis, die Abstandsgebote und die Verbundverbote für Spielhallen nach dem Glücksspielstaatsvertrag unionsrechtlich zulässige, insbesondere auch im Lichte der konkreten Anwendungsmodalitäten kohärente, Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs im Glücksspielbereich darstellen (vgl. StGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.06.2014, a.a.O. Rn. 341 ff.; BVerwG, Urt. v. 16.12.2016 - 8 C 6.15 -, juris Rn. 83 ff.; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.11.2019, a.a.O. Rn. 28 m.w.N.).

    Denn jedenfalls nach Veröffentlichung des Entwurfs des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrages in der entsprechenden Landtagsdrucksache in Baden-Württemberg am 18.11.2011 konnte auf den Fortbestand des § 33i GewO nicht mehr vertraut werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.11.2019, a.a.O. Rn. 7).

    Der Grundsatz des Vertrauensschutzes verleiht indes weder im Hinblick auf die vor der Geltung des Landesglücksspielgesetzes geltende Rechtslage noch auf vorhandene Betriebserlaubnisse nach § 33i GewO ein uneingeschränktes Recht auf Amortisierung getätigter Investitionen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.11.2019, a.a.O. Rn. 9 m.w.N.; BayVGH, Beschl. v. 14.06.2021, a.a.O. Rn. 20).

  • VG Karlsruhe, 25.03.2022 - 14 K 4465/21

    Vorläufige Duldung des Weiterbetriebs seiner Spielhalle; Auswahlermessen bei der

    Denn jedenfalls nach Veröffentlichung des Entwurfs des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrages in der entsprechenden Landtagsdrucksache in Baden-Württemberg am 18.11.2011 konnte auf den Fortbestand des § 33i GewO nicht mehr vertraut werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 -, juris Rn. 203; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.11.2019 - 6 S 2384/19 -, juris Rn. 7).

    Anders als der Prozessbevollmächtigte des Antragstellers meint, waren diese Umstände auch spätestens bis zum 29.02.2016 geltend zu machen (so zuletzt auch: VG Karlsruhe, Beschluss vom 20.10.2021 - 1 K 2308/21 -, juris Rn. 33; VG Stuttgart, Urteil vom 12.05.2020 - 18 K 10575/18 -, juris Rn. 31; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.11.2019 - 6 S 2384/19 -, juris Rn. 22 ff.).

    Denn dem Erlaubnisantrag sind nach § 51 Abs. 5 Satz 3 LGlüG sämtliche für die Entscheidung erforderlichen Unterlagen und Nachweise beizufügen (vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 20.10.2021 - 1 K 2308/21 -, juris Rn. 33; VG Stuttgart, Urteil vom 12.05.2020 - 18 K 10575/18 -, juris Rn. 31; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.11.2019 - 6 S 2384/19 -, juris Rn. 24).

  • VG Stuttgart, 12.05.2020 - 18 K 10575/18

    Verlängerung einer Spielhallenerlaubnis

    Denn jedenfalls nach Veröffentlichung des Entwurfs des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrages in der entsprechenden Landtagsdrucksache in Baden-Württemberg am 18.11.2011 konnte auf den Fortbestand des § 33i GewO nicht mehr vertraut werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.11.2019 - 6 S 2384/19 -, juris Rn. 7).

    Denn dem nach § 51 Abs. 4 Satz 3 LGlüG bis zum 29.02.2016 zu stellenden Erlaubnisantrag sind nach § 51 Abs. 5 Satz 3 LGlüG sämtliche für die Entscheidung erforderlichen Unterlagen und Nachweise beizufügen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.11.2019, a.a.O. Rn. 24).

  • VG Stuttgart, 13.09.2021 - 18 K 3338/21

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis; Auswahlverfahren; mehrere Betreiber von

    Dabei muss nicht entschieden werden, ob es im Fall der Antragstellerin bereits am Vorliegen eines die unionsrechtlichen Grundfreiheiten eröffnenden grenzüberschreitenden Sachverhalts fehlt (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.11.2019 - 6 S 2384/19 -, juris Rn. 27).

    Denn ungeachtet dessen ist in der ober- und höchstgerichtlichen Rechtsprechung geklärt, dass das Erlaubniserfordernis und die Abstandsgebote für Spielhallen nach dem Glücksspielstaatsvertrag unionsrechtlich zulässige, insbesondere auch im Lichte der konkreten Anwendungsmodalitäten kohärente, Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs im Glücksspielbereich darstellen (vgl. StGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.06.2014, a.a.O. Rn. 341 ff.; BVerwG, Urt. v. 16.12.2016 - 8 C 6.15 -, juris Rn. 83 ff.; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.11.2019, a.a.O. Rn. 28 m.w.N.).

    Denn jedenfalls nach Veröffentlichung des Entwurfs des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrages in der entsprechenden Landtagsdrucksache in Baden-Württemberg am 18.11.2011 konnte auf den Fortbestand des § 33i GewO nicht mehr vertraut werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.11.2019, a.a.O. Rn. 7).

    Soweit die Antragstellerin mit weiterem Schreiben vom 29.06.2017 mitteilte, dass das geschlossene Pachtverhältnis nicht bereits zum 31.03.2018, sondern erst mit Ablauf des 31.03.2021 ende, ist ungeachtet der Frage der Berücksichtigungsfähigkeit dieses Vorbringens (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.11.2019, a.a.O. Rn. 24) auch dieser Zeitpunkt inzwischen verstrichen.

  • VerfGH Baden-Württemberg, 02.03.2023 - 1 VB 98/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen verwaltungsgerichtliche

    Abgesehen davon, dass § 51 Abs. 5 Satz 5 LGlüG neben § 51 Abs. 5 Satz 1 LGlüG eine eigenständige Bedeutung zukomme (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 9.9.2021 - 6 S 2716/21 -, Juris Rn. 13 ff.), müssten die eine unbillige Härte begründenden Umstände nach § 51 Abs. 5 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 LGlüG bis spätestens 18. November 2011 vorgelegen und im Rahmen eines bis zum 29. Februar 2016 gestellten Antrags (vgl. § 51 Abs. 5 Satz 1 i.V.m. Abs. 4 Satz 1 LGlüG) dargelegt worden sein (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 27.11.2019 - 6 S 2384/19 -, VBlBW 2020, 250).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2022 - 6 S 1922/20

    Glücksspielrechtlichen Erlaubnis zum Betrieb dieser Spielhalle; Abstandsgebot;

    - 6 S 2384/19 -, ZfWG 2020, 135 ; Urteil vom 04.07.2019.
  • VG Stuttgart, 22.10.2021 - 18 K 3337/21

    Verlängerung einer Spielhallenerlaubnis; Auswahlentscheidung der Erlaubnisbehörde

  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.2021 - 6 S 472/20

    Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle

  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.2021 - 6 S 2763/21

    Rechtsschutz gegen die Versagung einer aktiven Duldung hinsichtlich des

  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.2022 - 6 S 3652/21

    Das glücksspielrechtliche Verbundverbot verstößt nicht gegen die

  • VGH Baden-Württemberg, 10.01.2022 - 6 S 3295/20

    Rückgriff auf die Gewerbeordnung und die Spielverordnung im

  • VG Karlsruhe, 30.07.2021 - 14 K 1992/21

    Gestattung des Weiterbetriebs von zwei Spielhallen - Befreiung vom Abstandsgebot

  • VGH Baden-Württemberg, 04.09.2023 - 6 S 1106/22

    Befreiung von heimrechtlichen Mindeststandards; Zuständigkeit der Heimaufsicht;

  • VG Saarlouis, 06.08.2020 - 1 K 1118/19

    Erteilung einer Spielhallenerlaubnis im Auswahlverfahren

  • VG Freiburg, 05.08.2021 - 4 K 1849/21

    Zu den Anforderungen an eine so genannte aktive glücksspielrechtliche Duldung

  • VG Sigmaringen, 20.10.2020 - 3 K 6070/17

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis; Spielhalle; Glücksspiel; Härtefall;

  • VG Saarlouis, 06.08.2020 - 1 K 429/18

    Ablehnung eines Antrags auf Erteilung einer Spielhallenerlaubnis im

  • VGH Baden-Württemberg, 11.08.2022 - 6 S 790/22

    Befristung einer Spielhallenerlaubnis; Widerspruch und Klage gegen Befristung

  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2021 - 6 S 2339/21

    Betrieb einer Spielhalle; Verstoß gegen das unionsrechtliche Kohärenzgebot

  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2023 - 12 S 1681/22

    Ausbildungsförderung; Abzugsfähigkeit des Versorgungsfreibetrags und des

  • VGH Baden-Württemberg, 18.08.2020 - 2 S 152/20

    Erhöhung der Grundversicherungsbeiträge der Postbeamtenkrankenkasse zum

  • VG Saarlouis, 06.03.2020 - 1 K 817/18

    Befristung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis auf 5 Jahre; erstmalige

  • VG Saarlouis, 04.03.2020 - 1 L 2008/19

    Vorläufige Duldung des Spielhallenbetriebs; Versagung einer Spielhallenerlaubnis

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